Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Anwendungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) von ORIS SAS, einer französische Gesellschaft (vereinfachte Aktiengesellschaft), Gesellschaftsregisternummer 903 014 108, mit eigetragenem Geschäftssitz in 54/56 Avenue Hoche 75008 Parism, Frankreich (im Folgenden „Anbieter“) regeln die Vertragsbedingungen, unter denen der Anbieter gegenüber seinen gewerblichen Kunden IT-Leistungen, insbesondere die Bereitstellung der Software-as-a-Service-Dienste des Anbieters, erbringt.
- Diese AGB finden nur Anwendung, soweit der Kunde Unternehmer i.S.d. § 14 Abs. 1 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
- Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, gelten diese AGB in der jeweiligen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses mit dem Kunden gültigen Fassung. Sie stellen eine Rahmenvereinbarung auch für vergleichbare Verträge in der Zukunft dar, ohne dass der Anbieter in diesen jeweils erneut auf die AGB Bezug nehmen muss.
- Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, die von diesen AGB abweichen, ihnen entgegenstehen oder sie ergänzen, werden nicht Bestandteil des Vertrages zwischen den Parteien, es sei denn, der Anbieter hat ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.
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Begriffsbestimmungen
- Die nachfolgend aufgeführten Begriffe haben in diesen AGB die folgende Bedeutung.
- „Benutzer“ ist eine natürliche Person, die gemäß der zwischen dem Kunden und Anbieter getroffenen Vereinbarung über ein Benutzerkonto und Nutzerrechte als Benutzer in Bezug auf den dem Kunden von Anbieter bereitgestellten SaaS-Dienst verfügt.
- „Onboarding“ bezeichnet die Unterstützung des Kunden durch den Anbieter bei der Einrichtung und Konfiguration seiner Nutzung des SaaS-Dienstes als Produktivsystem. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, entrichtet der Kunde für das Onboarding die vertraglich vereinbarte Onboarding-Vergütung.
- „SaaS-Dienst“ ist die zeitweise, für die Dauer des Vertrages erfolgende Bereitstellung einer der folgenden von Anbieter betriebenen Plattformen auf von oder im Auftrag des Anbieters betriebenen Webservern zur Nutzung durch den Kunden. Hierbei handelt es sich insbesondere um folgende Dienste des Anbieters: ORIS-Plattform, ORIS-CO2 Kalkulator.
- „Service-Level“ bezeichnet den Inhalt und Umfang der Pflichten, die der Anbieter zu erfüllen hat, um seine vertragliche Pflicht zur Bereitstellung der vereinbarten SaaS-Dienste und Module zu erfüllen.
- „Software“ bezeichnet die Computerprogramme des Anbieters, deren Nutzung erforderlich ist, um den jeweiligen SaaS-Dienst zu nutzen.
- „Übergabepunkt“ ist der Routerausgang des von oder im Auftrag des Anbieters betriebenen Servers, auf dem der jeweilige SaaS-Dienst gehostet wird.
- „Web-Version“ bezeichnet einen SaaS-Dienst, auf den der Kunde über gängige Web-Browser zugreifen kann.
- Zusatzleistungen sind Leistungen des Anbieters, die über den in der Leistungsbeschreibung im Vertrag mit dem Kunden definierten Leistungsumfang des SaaS-Dienstes hinausgehen. Um Zusatzleistungen handelt es sich insbesondere bei Setup- oder Konfigurationsleistungen (außerhalb des Onboardings), individuellen Programmierungen, individuellen Anpassungen der SaaS-Dienste („Customizing“), die Aufbereitung und Übergabe von Daten, Schulungen, Consulting-Dienstleistungen, 3D-Visualisierungen sowie ergänzende Wartungs- und Supportdienstleistungen, es sei denn, solche Leistungen sind ausdrücklich als Teil eines bestimmten SaaS-Dienstes vereinbart.
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Zustandekommen des Vertrags
- Alle Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
- Leistungsbeschreibungen, Preisangaben und sonstige Informationen auf Webseiten des Anbieters oder in sonstigen Informationsunterlagen des Anbieters, die nicht ausdrücklich in das Angebot bzw. den Vertrag einbezogen werden, sind als bloße Aufforderung an die Allgemeinheit zu verstehen, ein individuelles Angebot des Anbieters anzufordern.
- Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein verbindliches Angebot des Anbieters innerhalb der Bindungsfrist annimmt. Unterbreitet der Kunde seinerseits ein verbindliches Angebot, so kann der Anbieter dieses auch dadurch annehmen, dass der Anbieter den Kunden für den gewünschten SaaS-Dienst freischaltet.
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Registrierung
- Die Nutzung der SaaS-Dienste setzt zunächst die Registrierung des Kunden voraus. Dazu hat er die Firma der juristischen Person oder Organisation anzugeben, für die er den SaaS-Dienst nutzen möchte sowie die weiteren im Rahmen der Registrierung abgefragten Daten. Ein Anspruch auf einen Vertragsschluss besteht nicht.
- Der Kunde versichert, dass er volljährig und kein Verbraucher ist. Handelt der Nutzer im Namen einer juristischen Person, sichert er zu, dass er berechtigt ist, im Namen der juristischen Person zu handeln und diesen Nutzungsvertrag abzuschließen. Der Kunde wird dem Anbieter auf Verlangen die nach Ziffer 4.2 zugesicherten Angaben nachweisen. Weist der Kunde nicht nach, dass die Zusicherungen nach Ziffer 4.2 zutreffen, steht es im Ermessen des Anbieters, den Registrierungsvorgang abzubrechen oder einen angelegten Account zu löschen und den Kunden von der Nutzung der SaaS-Dienste auszuschließen.
- Die während des Registrierungsprozesses vom Anbieter erfragten Kontaktdaten und sonstigen Angaben müssen vom Kunden vollständig und korrekt angegeben werden. Nach Angabe aller erfragten Daten durch den Kunden werden diese vom Anbieter auf Vollständigkeit und Plausibilität überprüft. Sind die Angaben aus Sicht des Anbieters vollständig und plausibel und bestehen aus seiner Sicht auch keine sonstigen Bedenken, schaltet der Anbieter den beantragten Zugang frei und benachrichtigt den Kunden hiervon per E-Mail. Die E-Mail gilt als Annahme des Angebots des Kunden. Der Kunde muss seine Freischaltung durch Anklicken des in der E-Mail enthaltenen Links bestätigen („Aktivierung“). Ab Aktivierung des Accounts ist der Kunde zur Nutzung des SaaS-Dienstes nach Maßgabe dieser AGB berechtigt.
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Vertragsgegenstand
- Gegenstand des Vertrags ist die auf die Vertragslaufzeit befristete Überlassung der Nutzungsmöglichkeit des vom Kunden gebuchten SaaS-Dienstes als Software-as-a-Service über das Internet, einschließlich der Einräumung der Nutzungsrechte an der Software vom Anbieter nach näherer Maßgabe der Ziffer 6 dieser AGB.
- Der Anbieter schuldet dem Kunden nur den jeweils gebuchten SaaS-Dienst. Zusätzliche SaaS-Dienste sind nur geschuldet, wenn dies zwischen den Parteien im Vertrag vereinbart wird. Entsprechendes gilt für Zusatzleistungen.
- Für den Umfang und die Beschaffenheit der von Anbieter dem Kunden bereitgestellten SaaS-Dienste ist die Leistungsbeschreibung im jeweiligen Vertrag abschließend maßgeblich.
- Der Anbieter hält den SaaS-Dienst auf Webservern bereit. Der Anbieter ist dazu berechtigt, im Rahmen des datenschutzrechtlich Zulässigen Dritte mit dem Hosting zu beauftragen.
- Der Anbieter schuldet die Bereitstellung der SaaS-Dienste bis zum Übergabepunkt. Für die auf Seiten des Kunden erforderliche IT- Infrastruktur und Kommunikationsdienste, um den SaaS-Dienst über das Internet nutzen zu können, ist allein der Kunde verantwortlich. Der Kunde hat insbesondere dafür Sorge zu tragen, über eine hinreichende Internetverbindung zu verfügen sowie gängige Devices und aktuelle Browserversionen zu nutzen.
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Nutzungsrechte
- Der Anbieter behält sich alle Rechte an der Software und/oder den SaaS-Diensten vor, die nicht ausdrücklich durch diese AGB gewährt werden.
- Der Anbieter räumt dem Kunden keine Rechte am Quellcode (Source Code) der Software ein.
- Der Anbieter räumt dem Kunden das nicht-ausschließliche, zeitlich auf die Laufzeit des Vertrages beschränkte Recht ein, den jeweiliges SaaS-Dienst einschließlich der Software auf dem von Anbieter bestimmten Servern über das Internet zum vorausgesetzten vertraglichen Zweck nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen zu nutzen. Diese Rechteeinräumung gilt entsprechend, sofern der Anbieter dem Kunden künftige neue SaaS-Dienste oder neue Versionen, Updates oder Upgrades der SaaS-Dienste bzw. der Software bereitstellt.
- Die Einräumung der in Ziffer 6.3 genannten Rechte steht unter der auflösenden Bedingung der nicht vollständigen oder nicht fristgerechten Leistung der vom Kunden gegenüber dem Anbieter vertraglich geschuldeten Vergütung.
- Sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, darf der Kunde den SaaS-Dienst und/oder die Software ausschließlich selbst bzw. durch seine Benutzer für seine eigenen betrieblichen Zwecke nutzen. Im Übrigen sind die ihm eingeräumten Nutzungsrechte nicht übertragbar und nicht unterlizensierbar. Der Kunde ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters nicht berechtigt, die SaaS-Dienste und/oder Software über die vereinbarte Nutzung hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen oder Dritten zugänglich zu machen.
- Die vertragsgemäße Nutzung umfasst das Laden, Anzeigen und Ablaufenlassen der installierten Software auf dem von Anbieter bestimmten Servern. Zu einer darüber hinausgehenden Vervielfältigung, einer Bearbeitung oder einer Dekompilierung ist der Kunde nur befugt, wenn dies gesetzlich zulässig ist und dem Kunden die hierzu notwendigen Informationen nicht auf Anfrage des Kunden durch den Anbieter zugänglich gemacht werden.
- Verstößt der Kunde gegen eine der vorstehenden Bestimmungen, fallen sämtliche im Rahmen dieses Vertrags dem Kunden eingeräumten Nutzungsrechte automatisch an den Anbieter zurück. Der Anbieter ist in diesem Fall berechtigt, den Zugang des Kunden zu den SaaS-Diensten zu sperren.
- Der Anbieter ist berechtigt, Logdaten in Bezug auf die Zugriffe des Kunden und seiner Benutzer zu erheben, um die Einhaltung der Lizenzbedingungen überprüfen zu können. Hat der Anbieter begründete Zweifel daran, dass der Kunde die Vereinbarung einhält, so ist der Kunde dem Anbieter zur Auskunft und Rechnungslegung über den Umfang seiner Nutzung der SaaS- Dienste und der Software verpflichtet.
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Service-Level
- Der Anbieter erfüllt seine vertraglichen Pflichten zur Bereitstellung des SaaS-Dienstes, wenn die Ausfallzeiten des jeweiligen SaaS-Dienstes nicht mehr als [250] Stunden im Kalenderjahr betragen.
- Ausfallzeiten sind Zeiträume an Werktagen am Sitz des Anbieters, in denen der SaaS-Dienst nicht verfügbar ist. Um keine Ausfallzeiten handelt es sich, wenn die fehlende Verfügbarkeit auf einem der folgenden Umstände beruht: (i) Wartungsarbeiten einschließlich des Einspielens von Updates und Patches, sofern diese vorgenommen wurden in der Zeit von 20 bis 7 Uhr (CET), (ii) einer vertragswidrigen Nutzung des SaaS-Dienstes durch den Kunden, (iii) individuellen Änderungswünschen des Kunden, die andernfalls nicht umgesetzt werden können, oder (iv) höherer Gewalt oder sonstigen Umständen außerhalb des Einflusssphäre des Anbieters (z.B. Störungen der Stromnetze oder Telekommunikationsnetze).
- Abweichende Vereinbarungen von den Ziffern 7.1 bis 7.2 dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer ausdrücklichen, schriftlichen Vereinbarung.
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Gewährleistung
- Der Anbieter leistet Gewähr für die Aufrechterhaltung der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit der Software während der Vertragslaufzeit im Rahmen des vereinbarten Service-Levels.
- Für den Umfang und die Beschaffenheit der von Anbieter dem Kunden bereitgestellten SaaS-Dienste und Software ist die Leistungsbeschreibung im jeweiligen Vertrag abschließend maßgeblich. Eine darüberhinausgehende Beschaffenheit der SaaS-Dienste und der jeweiligen Software schuldet der Anbieter nicht. Der Anbieter gibt insoweit weder eine gesonderte Garantie noch eine sonstige Beschaffenheitsgarantie ab.
- Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel nach § 536a Abs. 1 BGB ist zu einer verschuldensabhängigen Haftung abbedungen.
- Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter einen Mangel unverzüglich unter Angabe der Zeit des Auftretens und der näheren Umstände anzuzeigen (Störungsmeldung). Der Anbieter prüft bei Eingang der Störungsmeldung, ob ein Mangel vorliegt und wird diesen bei Vorliegen innerhalb angemessener Zeit nach Wahl des Anbieters durch Nachbesserung oder Ersatzleistung beheben.
- Der Anbieter genügt seiner Pflicht zur Nachbesserung auch, indem er Updates oder Patches auf den von Anbieter genutzten Servern einspielt, sofern dies die Nutzungsbeeinträchtigung beseitigt.
- Die Gewährleistungsansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, wenn der Mangel auf einem vertragswidrigen Gebrauch der SaaS-Dienste und/oder der jeweiligen Software durch den Kunden beruht. Entsprechendes gilt, wenn der Kunde die SaaS-Dienste und/oder die jeweilige Software zu bearbeiten berechtigt war, er diese Änderungen jedoch nicht fachmännisch vorgenommen oder nicht nachvollziehbar dokumentiert hat. Diese Gewährleistungsausschlüsse greifen nicht ein, wenn der Kunde nachweist, dass der geltend gemachte Mangel nicht auf seiner Pflicht- oder Obliegenheitsverletzung beruht.
- Der Anbieter gewährleistet, dass einer vertragsgemäßen Nutzung des SaaS-Dienstes und der Software durch den Kunden keine Rechte Dritter entgegenstehen.
- Machen Dritte gegenüber dem Kunden Rechte an den SaaS-Diensten oder der jeweiligen Software geltend, so ist dies dem Anbieter unverzüglich anzuzeigen.
- Der Anbieter stellt den Kunden von allen solchen Ansprüchen Dritter aus der Verletzung von Schutzrechten frei, sofern (i) der Kunde den Anbieter unverzüglich und in einer Weise informiert hat, dass es dem Anbieter möglich ist, sich gegen die geltend gemachten Ansprüche zu verteidigen, und (ii) der Kunde kein Anerkenntnis gegenüber dem Dritten erklärt oder mit diesem einen Vergleich schließt, ohne dass Anbieter diesem zugestimmt hat, und (iii) die Ansprüche des Dritten berechtigt sind.
- Machen Dritte gegenüber dem Anbieter oder einem Kunden des Anbieters geltend, dass die Bereitstellung der SaaS-Dienste oder der Software durch den Anbieter sie in Schutzrechten verletze, so ist Anbieter berechtigt, die Bereitstellung der betroffenen SaaS-Dienste und/oder Software vorübergehend einzuschränken.
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Supportleistungen
- Der Anbieter erbringt dem Kunden während der jeweiligen Vertragslaufzeit im Rahmen des jeweiligen SaaS-Dienstes Supportleistungen mittels E-Mail, einem Ticketsystem oder der vom Anbieter bereitgestellten Support-Benutzeroberfläche. Die Auswahl des Ticketsystems und die Gestaltung der bereitgestellten Support-Benutzeroberfläche stehen im alleinigen Ermessen des Anbieters.
- Der Anbieter erbringt die Supportleistungen an Werktagen in der Zeit zwischen 7 und 20 Uhr CET. Maßgeblich dafür, ob es sich um einen Werktag handelt, ist der Sitz des Anbieters.
- Für die vom Anbieter dem Kunden geschuldeten Reaktionszeiten ist die Leistungsbeschreibung im jeweiligen Vertrag abschließend maßgeblich.
- Der Anbieter schuldet keinen Erfolg der Supportleistung. Die Gewährleistungsansprüche des Kunden im Falle eines Mangels nach Maßgabe der Ziffer 8 dieser AGB bleiben unberührt.
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Entgelt und Zahlungsbedingungen
- Sofern zwischen dem Anbieter und dem Kunden nichts anderes vereinbart ist, gelten die folgenden Zahlungsbedingungen.
- Der Kunde schuldet dem Anbieter für die Bereitstellung des SaaS-Dienstes und der Einräumung der entsprechenden Nutzungsrechte die vereinbarten Entgelte. Die Höhe der Entgelte oder sonstigen Vergütungen ergibt sich aus dem vom Kunden und Anbieter geschlossenen Vertrag.
- Einmalige Entgelte (z.B. Onboarding-Vergütung) sind mit Vertragsschluss geschuldet.
- Regelmäßige Entgelte sind für die jeweiligen Zeitabschnitte der Nutzung des SaaS-Dienstes geschuldet. Die Abrechnung und Zahlung erfolgt jährlich im Voraus.
- Rechnungen sind binnen sieben Tagen nach Rechnungsstellung durch den Anbieter zur Leistung fällig. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang beim Anbieter. Leistet der Kunde bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit mit 9 % über dem Basiszinssatz p. a. zu verzinsen. Die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührt.
- Für Zusatzleistungen berechnet der Anbieter ein aufwandsabhängiges Entgelt gemäß seiner jeweils aktuellen Preisliste. Diese kann der Kunde in der Support-Benutzeroberfläche einsehen.
- Sämtliche Preise sind in Euro ausgewiesen und verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern eine solche anfällt.
- Dem Kunden stehen Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder durch den Anbieter unbestritten oder anerkannt ist.
- Der Anbieter behält sich vor, das vertraglich vereinbarte Entgelt während der Laufzeit des jeweiligen Vertrages nach billigem Ermessen an die Kosten anzupassen, die für die Entgeltberechnung maßgeblich sind (Leistungsvorbehaltsklausel). Maßgebliche Kosten im Sinne des Satzes 1 sind die Kosten des Anbieters für den Betrieb und das Hosting der Webserver einschließlich der notwendigen Energiekosten sowie Personal- bzw. Beschaffungskosten des Anbieters für IT- Leistungen. Bei der Ausübung dieses Anpassungsrechtes wird Anbieter dafür Sorge tragen, dass Kostensenkungen mindestens in gleichem Umfang preiswirksam werden wie an den Kunden durchgereichte Kostenerhöhungen, so dass das ursprüngliche vertragliche Äquivalenzverhältnis erhalten bleibt. Der Anbieter wird dem Kunden die Änderung mit einer Ankündigungsfrist von sechs Wochen in Textform mitteilen. Sollte die Kostenerhöhung für den Kunden unzumutbar sein und weist der Kunde den Anbieter hierauf in Textform hin, so werden die Parteien Verhandlungen über die dem Kunden zumutbare Preiserhöhung aufnehmen.
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Pflichten des Kunden
- Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass er bzw. seine Benutzer (i) sich ausschließlich unter ihren eigenen Zugangsdaten für die SaaS-Dienste einloggen und mehrere Personen keinen gemeinsamen Zugang (shared account) verwenden; (ii) die Zugangsdaten zu den SaaS-Diensten vor dem Zugriff Dritter schützen und diese nicht an unberechtigte Nutzer weitergeben; (iii) keine mit Viren, Malware oder sonstiger Schadsoftware infizierte Inhalte auf die Plattformen des Anbieters hochladen; (iv) keine Inhalte (z.B. Dateien, Fotos) auf Plattformen des Anbieters hochladen, wenn dies rechtswidrig in gewerbliche Schutzrechte Dritter eingreift oder es sich um anderweitig rechts- oder sittenwidrige Inhalte handelt; (v) den SaaS-Dienst und die mit diesem verbundenen Kommunikationsmittel nicht für wettbewerbswidrige Praktiken (z.B. Spam, Kettenbriefe) missbrauchen; (vi) oder den SaaS-Dienst nicht in anderer, vergleichbar missbräuchlicher Weise nutzen.
- Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf einer rechts- oder vertragswidrigen Verwendung der SaaS-Dienste durch den Kunden oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Freistellungsanspruch des Anbieters umfasst die dem Anbieter zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung entstehenden Kosten. Der Kunde hat den Anbieter unverzüglich zu informieren, wenn er Kenntnis davon erlangt, dass die Geltendmachung solcher Ansprüche gegenüber dem Anbieter drohen könnte.
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Haftung und Verjährung
- Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
- Der Anbieter haftet für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages und die Erreichung des Vertragszwecks überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde als Vertragspartner regelmäßig vertraut (Kardinalpflichten). Um solche Kardinalpflichten handelt es sich insbesondere bei der Bereitstellung der wesentlichen Funktionalitäten der SaaS-Dienste im Umfang des vereinbarten Service-Levels. Im Fall einfacher Fahrlässigkeit ist diese Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt.
- Eine weitergehende Haftung des Anbieters ist ausgeschlossen.
- Soweit die Haftung von Anbieter ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Vertretern und Erfüllungsgehilfen von Anbieter.
- Die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche des Kunden aufgrund eines Mangels der Mietsache beträgt 12 Monate, ab Kenntnis oder grobfahrlässiger Unkenntnis des Kunden.
- Eine Haftung von Anbieter nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den Beschränkungen der Ziffern 12.1 bis 12.4 unberührt.
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Vertragsbeginn, Vertragslaufzeit und Kündigung
- Die gegenseitigen Leistungspflichten aus dem Vertrag über die Nutzung des SaaS-Dienstes Module treten mit Abschluss des Vertrages in Kraft.
- Der Vertrag über die Nutzung des SaaS-Dienstes wird auf bestimmte Zeit geschlossen.
- Das Vertragsverhältnis kann von beiden Vertragsparteien frühestens zum Ablauf der vereinbarten Mindestvertragsdauer gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt vier Wochen, wenn nichts Anderes ausdrücklich und schriftlich vereinbart ist.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere dann vor, (i) wenn der Kunde mit der Zahlung des Entgelts für mindestens zwei Monate in Verzug ist oder (ii) wenn der Kunde gegen wesentliche Pflichten aus diesem Vertrag verstößt und diesen Verstoß auf eine Abmahnung von Anbieter hin nicht innerhalb angemessener Frist abstellt; als wesentlich gilt insbesondere ein schuldhafter Verstoß gegen die in Ziffer 11 dieser AGB geregelten Pflichten, oder (iii) wenn der Kunde zahlungsunfähig ist.
- Die Kündigung des Vertrages bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
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Vertraulichkeit
- Der Kunde ist verpflichtet, die ihm im Rahmen der Zusammenarbeit unter dem jeweiligen Vertrag vom Anbieter offengelegten vertraulichen Informationen vertraulich zu behandeln und nur für vertraglich vereinbarte Zwecke zu verwenden.
- Vertrauliche Informationen sind alle nicht-öffentlichen Informationen, die sich auf das Geschäft, auf Softwarerechte und sonstige Gewerbliche Schutzrechte, das Know-how und das technische Fachwissen, den Betrieb, die Finanzen, Preismodelle, Marketing, Geschäftsgeheimnisse, Produkte, Geschäftsbeziehungen, Geschäftsstrategien, Geschäftspläne, Finanzplanung oder Personalangelegenheiten einschließlich Beschäftigtendaten von Anbieter beziehen. Dabei ist es unerheblich, auf welchem Trägermedium die vertraulichen Informationen verkörpert sind, ob diese als "vertraulich" oder "geheim" gekennzeichnet sind, sie aus Sicht des Kunden einen besonderen wirtschaftlichen Wert besitzen, andere technische oder organisatorische Maßnahmen zum Schutze der Vertraulichkeit von Anbieter ergriffen werden, oder ob die Informationen zusätzlich als Geschäftsgeheimnis im Sinne des Geschäftsgeheimnisgesetzes (GeschGehG) geschützt werden. Nicht als vertrauliche Informationen gelten nur solche Informationen, die nach der vernünftigen Beurteilung eines ordentlichen Kaufmanns belanglos und daher nicht geheimhaltungsbedürftig sind.
- Der Kunde verpflichtet sich, (i) die vertraulichen Informationen nicht gegenüber Dritten i.S.d. Ziffer 14.4 offenzulegen; (ii) die vertraulichen Informationen nur an mit der jeweiligen Vertragsdurchführung befasste und auf Vertraulichkeit verpflichtete Mitarbeiter und Berater weiterzugeben (Need-to-Know Prinzip), (iii) die vertraulichen Informationen nur zum Zwecke der Durchführung der gemeinsamen Vertragsverhältnisse zu verwenden (iv) und dem Stand der Technik entsprechende technisch-organisatorische Maßnahmen zum Schutz der vertraulichen Informationen zu treffen.
- Dritte im Sinne dieser Ziffer 14 sind sämtliche Personen und Unternehmen, die keine verbundenen Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG des Kunden sind.
- Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht, soweit (i) die vertrauliche Information im Zeitpunkt ihrer Offenlegung aus einem anderen Grund als der Verletzung dieser Vereinbarung öffentlich bekannt ist; (ii) oder die vertrauliche Information dem Kunden mittels einer anderen Quelle als Anbieter zugänglich ist, vorausgesetzt, dass der Kunde keinen Grund zur Annahme hat, dass diese Quelle selbst durch eine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung gehindert ist, die vertrauliche Information offenzulegen; (iii) oder der Kunde aufgrund der Verfügung oder Anordnung eines zuständigen Gerichts, einer zuständigen Behörde oder einer zwingenden börsenrechtlichen Bestimmung zur Offenlegung von vertraulichen Informationen verpflichtet ist. In diesem Fall wird der Kunde unverzüglich nach Zugang der Verfügung oder Anordnung Anbieter über die erforderliche Offenlegung schriftlich informieren und diese unterstützen, die vertraulichen Informationen soweit wie möglich zu schützen oder gerichtlich schützen zu lassen.
- Mit Ende der Geschäftsbeziehung zum Anbieter löscht der Kunde sämtliche vertraulichen Informationen bzw. vernichtet diese, sofern keine gesetzliche Pflicht oder Obliegenheit zur Aufbewahrung besteht.
- Die Pflichten nach Ziffer 14 dieser AGB bestehen für drei Jahre zum Jahresende nach Beendigung der Geschäftsbeziehung zum Anbieter.
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Datenschutz
Die Parteien schließen den als Anlage beigefügten Vertrag zur Auftragsverarbeitung ab. Diese AGB lassen die gegenseitigen datenschutzrechtlichen Rechte und Pflichten aus dem Vertrag zur Auftragsverarbeitung unberührt.
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Gewerbliche Schutzrechte des Kunden, Referenzkundenregelung
- Sämtliche Eigentums- und Nutzungsrechte an den vom Kunden im Rahmen der Nutzung der SaaS-Dienste von Anbieter auf die Plattformen des Anbieters hochgeladenen oder dem Anbieter anderweitig zur Verfügung gestellten Inhalte, Kennzeichen und sonstigen gewerblichen Schutzrechten verbleiben beim Kunden. Der Kunde räumt dem Anbieter an diesen ein einfaches, zeitlich auf die Dauer des jeweiligen Vertrages beschränktes und. unterlizenzierbares Nutzungsrecht ein, soweit dies für die Erfüllung des Vertrages mit dem Kunden erforderlich ist.
- Abweichend von Ziffer 16.1 ist der Anbieter berechtigt, den Kunden gegenüber Dritten als Referenzkunden zu nennen und zu diesem Zweck Namen, Kennzeichen und Logo des Kunden auf eigenen Webseiten oder auf Präsentationsmaterialien zu nutzen. Eine Vergütung oder Lizenzgebühr ist dem Kunden hierfür nicht geschuldet.
- Der Kunde ist berechtigt, seine Zustimmung gemäß Ziffer 16.2 jederzeit zu widerrufen. Dies gilt nicht, sofern der Anbieter mit Kenntnis des Kunden Präsentationsmaterialen erstellt hat, deren Herstellung mit nicht nur unerheblichen Kosten verbunden war. In diesem Fall gewährt der Kunde Anbieter eine angemessene Aufbrauchfrist.
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Änderung dieser AGB
- Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB während der Laufzeit des Vertrages mit dem Kunden mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, wenn (i) Der Anbieter künftig zusätzliche IT-Leistungen, insbesondere weitere SaaS-Dienste und Module anbietet und hierzu ergänzende Regelungen in seine AGB aufnehmen möchte oder (ii) wenn die Änderungen auf Umständen beruhen, die nach Vertragsschluss eingetreten sind, Anbieter weder vorhergesehen noch veranlasst hat und die zu einer nicht unbedeutenden Störung des bei Vertragsschluss gegebenen Äquivalenzverhältnisses führen können. Durch die Änderung der AGB darf der Kunde insgesamt nicht schlechter stehen als zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
- Die wirksame Änderung der AGB setzt voraus, dass Anbieter dem Kunden die Änderung der AGB spätestens sechs Wochen vor dem Zeitpunkt Ihres Wirksamwerdens in Textform und unter ausdrücklichem Hinweis auf die Genehmigungswirkung des Satzes 2 angeboten hat. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn der Kunde der angekündigten Änderung nicht bis zum angekündigten Zeitpunkt des Wirksamwerdens widerspricht.
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Schlussbestimmungen
- Sofern der Vertrag oder diese AGB keine Schriftform vorsehen, bedürfen Ergänzungen und Änderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser AGB der Textform. Eine Abbedingung der Schriftform bedarf ihrerseits der Schriftform, eine Abbedingung der Textform ihrerseits der Textform.
- Auf Verträge zwischen dem Anbieter und dem Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie der Verweisungsnormen des deutschen internationalen Privatrechts Anwendung.
- Ausschließlicher Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag den Kunden mit dem Anbieter ist Hamburg, soweit diesem nicht ein zwingender gesetzlicher Gerichtsstand entgegensteht.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig sein oder werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit der restlichen Bestimmungen. Ungültige Bestimmungen des Vertrages sind durch solche zu ersetzen, die dem Vertragswillen der Parteien in wirtschaftlicher Hinsicht am ehesten entsprechen.