Die überarbeitete Bauproduktenverordnung (BauPVO) führt verschärfte Anforderungen an die Leistungserklärung (DoP) ein, die die wesentlichen Merkmale und Umweltdaten von Bauprodukten dokumentiert. Diese Erklärung gewährleistet die Konformität, Transparenz und Rückverfolgbarkeit auf dem EU-Markt.
Die Leistungserklärung (DoP) ist ein verpflichtendes Dokument, das von Herstellern von Bauprodukten bereitgestellt wird. Sie beschreibt die Leistungen und wesentlichen Merkmale des Produkts.
Gemäß der überarbeiteten Bauproduktenverordnung (BauPVO) wurde die DoP erweitert, um Umweltdaten und traditionelle technische Spezifikationen zu umfassen.
Alles, was Sie über die Bauproduktenverordnung (BauPVO) wissen müssen
Als vollständiger Produktpass verifiziert und kommuniziert die Leistungserklärung transparent die Konformität eines Produkts mit Leistungs- und Umweltstandards und gewährleistet so die Glaubwürdigkeit gegenüber den Regulierungsbehörden.
Die aktualisierte DoP muss die wesentlichen Merkmale, einschließlich des Treibhauspotenzials (GWP), unter Verwendung von Leistungsstufen, -klassen oder -beschreibungen angeben, die in den harmonisierten technischen Spezifikationen festgelegt sind, wie z.B. den harmonisierten Europäischen Normen (hENs) und den Europäischen Bewertungsdokumenten (EADs).
Digitale Zugänglichkeit
Liefermethoden der DoP
Sprachanforderungen
Die Leistungserklärung muss in der oder den Amtssprachen jedes EU-Mitgliedstaats verfügbar sein, in dem das Produkt vertrieben wird.
Konformität und Überprüfung
Lagerung und Referenz
Die überarbeitete Bauproduktenverordnung stärkt die Rolle der Leistungserklärung als zentrales Konformitätsdokument und fördert die technische Leistung und die Umweltverantwortung in der Bauindustrie.