Was ist eine Leistungserklärung (DoP)?
Die überarbeitete Bauproduktenverordnung (BauPVO) führt verschärfte Anforderungen an die Leistungserklärung (DoP) ein, die die wesentlichen Merkmale und Umweltdaten von Bauprodukten dokumentiert. Diese Erklärung gewährleistet die Konformität, Transparenz und Rückverfolgbarkeit auf dem EU-Markt.
Leistungserklärung (DoP)
Die Leistungserklärung (DoP) ist ein verpflichtendes Dokument, das von Herstellern von Bauprodukten bereitgestellt wird. Sie beschreibt die Leistungen und wesentlichen Merkmale des Produkts.
Gemäß der überarbeiteten Bauproduktenverordnung (BauPVO) wurde die DoP erweitert, um Umweltdaten und traditionelle technische Spezifikationen zu umfassen.
Alles, was Sie über die Bauproduktenverordnung (BauPVO) wissen müssen
Als vollständiger Produktpass verifiziert und kommuniziert die Leistungserklärung transparent die Konformität eines Produkts mit Leistungs- und Umweltstandards und gewährleistet so die Glaubwürdigkeit gegenüber den Regulierungsbehörden.
Die aktualisierte DoP muss die wesentlichen Merkmale, einschließlich des Treibhauspotenzials (GWP), unter Verwendung von Leistungsstufen, -klassen oder -beschreibungen angeben, die in den harmonisierten technischen Spezifikationen festgelegt sind, wie z.B. den harmonisierten Europäischen Normen (hENs) und den Europäischen Bewertungsdokumenten (EADs).
Wichtige Anforderungen für die Leistungserklärung
Digitale Zugänglichkeit
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- Muss elektronisch bereitgestellt werden, außer wenn im Digitalen Produktpass (DPP) enthalten.
- Unveränderlich, von Mensch und Maschine lesbar und jederzeit verfügbar.
- Eindeutig mit dem spezifischen Produkt verknüpft.
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Liefermethoden der DoP
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- Elektronische Lieferung: Die Erklärung muss für jedes Produkt auf dem Markt elektronisch verfügbar sein.
- Verfügbarkeit auf der Website: Alternativ können Hersteller die Erklärung auf einer überwachten Website hosten mit:
- Unveränderlichem elektronischen Format.
- Herunterladbare Kopie in einem allgemein lesbaren Format.
- Kostenloser Zugang und klare Anweisungen für Benutzer.
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Sprachanforderungen
Die Leistungserklärung muss in der oder den Amtssprachen jedes EU-Mitgliedstaats verfügbar sein, in dem das Produkt vertrieben wird.
Leistungserklärung: Erweiterte Inhaltsanforderungen
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- Produkttypreferenz.
- Bewertungs- und Verifizierungssystem gemäß Anhang V der CPR.
- Referenznummer und Datum der anwendbaren harmonisierten Norm oder der europäischen technischen Bewertung.
- Vorgesehene Verwendung(en) des Produkts.
- Liste der wesentlichen Merkmale und ihrer Leistungsstufen, -klassen oder -beschreibungen.
- Umweltdaten, einschließlich des Treibhauspotenzials (GWP).
- Der Begriff "NPD" (No Performance Determined) wird für nicht deklarierte Merkmale verwendet.
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Konformität und Überprüfung
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- Die DoP muss überprüfte Umweltdaten enthalten, die sicherstellen, dass alle Angaben korrekt und transparent sind.
- Bis aktualisierte harmonisierte Spezifikationen verfügbar sind, müssen die Hersteller die derzeitigen Methoden befolgen.
- Importeure und Händler, die Produkte unter ihrer eigenen Marke auf den Markt bringen, müssen ihre eigene DoP ausstellen.
Lagerung und Referenz
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- Die Hersteller müssen die DoP zehn Jahre nach der Markteinführung des Produkts aufbewahren.
- Ein Verweis auf die DoP muss im Rahmen der CE-Kennzeichnungsvorschriften auf dem Produktetikett erscheinen.
Die überarbeitete Bauproduktenverordnung stärkt die Rolle der Leistungserklärung als zentrales Konformitätsdokument und fördert die technische Leistung und die Umweltverantwortung in der Bauindustrie.
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